Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 4972

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Insolvenzprofil

VirtousITy UG

Verfahrensfortschritt

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Schöne Aussicht 29, 95448 Bayreuth
Handelsregister
Bayreuth, HRB 4972
EUID
DED4301V.HRB4972

Insolvenzgericht

Gericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 138/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Schulung, Beratung, Handel und Dienstleistung im IT-Bereich, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VirtousITy UG, vertreten durch den Geschäftsführer Weith Wolfgang, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte am 21.04.2026 um 08:54 Uhr. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

09.07.2025

IN 138/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. VirtousITy UG, Schöne Aussicht 29, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Weith Wolfgang Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4972 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Rußwurm, Luitpoldplatz 10, 95444 Bayreuth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.05.2025....

Originalbekanntmachung

09.07.2025

IN 138/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. VirtousITy UG, Schöne Aussicht 29, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Weith Wolfgang Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4972 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung evtl. weiterer nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.09.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht ...

Originalbekanntmachung

22.04.2026

IN 138/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. VirtousITy UG, Schöne Aussicht 29, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Weith Wolfgang Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4972 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird heute, um 08:54 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bayreuth Wittelsbacherring 22 95444 Bayreuth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine ...

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