Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 5260

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Insolvenzprofil

A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Landwehrstraße 32, 96247 Michelau
Handelsregister
Coburg, HRB 5260
EUID
DED4401V.HRB5260

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 167/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Herstellen von Polstermöbeln, Kleinmöbeln und Zubehör aller Art sowie Vertrieb und Verkauf derselben, ferner Produktentwicklungen im Möbelbereich und Handel mit Möbeln.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hofmann Alexander, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht Coburg einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Originalbekanntmachung

13.05.2025

IN 167/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, Landwehrstraße 32, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Hofmann Alexander Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5260 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschli...

Originalbekanntmachung

10.07.2025

IN 167/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, Landwehrstraße 32, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Hofmann Alexander Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5260 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 348.503,28 EUR steht ein Betrag von 176.391,40 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 09.07.2025

Originalbekanntmachung

10.07.2025

IN 167/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, Landwehrstraße 32, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Hofmann Alexander Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5260 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenz...

Originalbekanntmachung

10.07.2025

IN 167/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, Landwehrstraße 32, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Hofmann Alexander Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5260 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.08.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgerich...

Originalbekanntmachung

22.04.2026

IN 167/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A.Hofmann Polsterwerkstätten GmbH, Landwehrstraße 32, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Hofmann Alexander Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5260 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Coburg Ketschendorfer Str. 1 96450 Coburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine beso...

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