Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 2343

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Insolvenzprofil

Art Novel Textil GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ehrlicher Str. 28, 96237 Ebersdorf b. Coburg
Handelsregister
Coburg, HRB 2343
EUID
DED4401V.HRB2343

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 166/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jürgen Wittmann
Adresse
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit und Produktion von Möbeltextilien

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Art Novel Textil GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Coburg hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann festgesetzt. Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung erfolgte am 29.01.2026. Bei der Festsetzung der Vergütung war von einem unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 866.232,56 EUR auszugehen. Der Regelsatz wurde um 104 % erhöht. Das Unternehmen wurde während der gesamten Dauer der vorläufigen Insolvenz, mithin 8 Wochen, fortgeführt. Es waren 13 Arbeitnehmer beschäftigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung beantragt. Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 26.02.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.

Originalbekanntmachung

06.02.2026

IN 166/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Art Novel Textil GmbH, Ehrlicher Straße 28, 96237 Ebersdorf b. Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Eckerlein Stephan Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 2343 - Schuldnerin - | Beschluss: | Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt. Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 26.02.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026

Originalbekanntmachung

18.03.2026

IN 166/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Art Novel Textil GmbH, Ehrlicher Straße 28, 96237 Ebersdorf b. Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Eckerlein Stephan Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 2343 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschl...

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