Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 5125

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Insolvenzprofil

BestSens AG

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Jean-Paul-Weg 2, 96489 Niederfüllbach
Handelsregister
Coburg, HRB 5125
EUID
DED4401V.HRB5125

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 28/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Peter Roeger
Adresse
An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Produktion und Vertrieb von elektronischen und mechanischen Komponenten insbesondere für die Messtechnik

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BestSens AG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Peter Roeger, hat die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen beantragt. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 20 % für einen eingeleiteten M&A-Prozess und die Betriebsfortführung festgesetzt. Der unterliegende Vermögenswert wurde mit 84.868,75 EUR angesetzt. Der Insolvenzverwalter ist gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Coburg eingelegt werden. Die Vergütungsanträge konnten bis zum 25.02.2026 eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

04.02.2026

IN 28/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BestSens AG, Jean-Paul-Weg 2, 96489 Niederfüllbach, vertreten durch die Vorstände Dipl.-Ing. Diller Wolfgang und Dipl.-Ing. Stich Sebastian Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5125 - Schuldnerin - | Beschluss: | Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt. Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 25.02.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 04.02.2026

Originalbekanntmachung

12.03.2026

IN 28/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BestSens AG, Jean-Paul-Weg 2, 96489 Niederfüllbach, vertreten durch die Vorstände Dipl.-Ing. Diller Wolfgang und Dipl.-Ing. Stich Sebastian Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5125 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Roeger, An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth, für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung...

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