Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CWD Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nägleinsgasse 14, 96450 Coburg
Handelsregister
Coburg, HRB 6347
EUID
DED4401V.HRB6347
Insolvenzgericht
Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 43/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwälte dmp solutions Rechtsanwälte GbR
Adresse
Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie Übernahme des aktiven Managements solcher Unternehmen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesllschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CWD Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Coburg anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter der Nummer HRB 6347 eingetragen. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner sowie später die dmp solutions Rechtsanwälte GbR als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 14.02.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 13.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 15.03.2024 wird die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin bekannt gegeben. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Originalbekanntmachung
15.02.2024
IN 43/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWD Verwaltungs GmbH, Nägleinsgasse 14, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Helgert Carsten
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner, Rechtsanwälte PartGmbB, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 21/61033 E/sg
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin n...
IN 43/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWD Verwaltungs GmbH, Nägleinsgasse 14, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Helgert Carsten
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner, Rechtsanwälte PartGmbB, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 21/61033 E/sg
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.02.2024
Originalbekanntmachung
15.03.2024
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 43/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWD Verwaltungs GmbH, Nägleinsgasse 14, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Helgert Carsten
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dmp solutions Rechtsanwälte GbR, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 21/61033 E/sg
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Die Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei ...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 43/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CWD Verwaltungs GmbH, Nägleinsgasse 14, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Helgert Carsten
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dmp solutions Rechtsanwälte GbR, Geisfelder Straße 14, 96050 Bamberg, Gz.: 21/61033 E/sg
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Die Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 15.03.2024
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