Schlusstermin Bayern HRB 6476

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

des fränkische Immobilien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lessingstraße 7 C, 96328 Küps
Handelsregister
Coburg, HRB 6476
EUID
DED4401V.HRB6476

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 128/22
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jürgen Wittmann
Adresse
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach

Gegenstand des Unternehmens

Die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb von Immobilien, deren Verwertung durch Vermietung und Verpachtung und deren Veräußerung, sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der des fränkische Immobilien GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Wittmann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 954.444,63 EUR steht ein Betrag von 202.543,23 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben Gelegenheit bis einschließlich 27.04.2026, Forderungsanmeldungen zu widersprechen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände vorzulegen.

Originalbekanntmachung

17.03.2026

IN 128/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. des fränkische Immobilien GmbH, Lessingstraße 7 C, 96328 Küps, vertreten durch den Geschäftsführer Schubart Carsten Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6476 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalte...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

IN 128/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. des fränkische Immobilien GmbH, Lessingstraße 7 C, 96328 Küps, vertreten durch den Geschäftsführer Schubart Carsten Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6476 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 954.444,63 EUR steht ein Betrag von 202.543,23 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.03.2026

Originalbekanntmachung

17.03.2026

IN 128/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. des fränkische Immobilien GmbH, Lessingstraße 7 C, 96328 Küps, vertreten durch den Geschäftsführer Schubart Carsten Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6476 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.04.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzul...

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