Schlusstermin Bayern HRB 5632

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

EURO TOP SHOP GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Friedhofsweg 4, 96247 Michelau
Handelsregister
Coburg, HRB 5632
EUID
DED4401V.HRB5632

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 189/20
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Stunz
Adresse
Dechsendorfer Str. 14, 91054 Erlangen

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Waren aller Alrt, Import und Export, Groß- und Einzelhandel, Versandhandel, Dienstleistungen aller Art, Vermietungen, Veranstaltungsservice, Schulungen aller Art, Partnervermittlung, Personalvermittlung, Reisevermittlung und -organisation, Kurierdienste mit Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen, Fitness- und Sportberatung sowie Durchführung von Sportveranstaltungen, Unternehmensberatung sowie der Betrieb einer Werbeagentur, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EURO TOP SHOP GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Stunz ist bestellt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als vorläufiger sowie endgültiger Insolvenzverwalter wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im Rahmen der Schlussphase des Verfahrens erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Erörterung der Schlussrechnung im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis einschließlich 02.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. Es sind 11.059,25 € Verteilungsmasse verfügbar, abzüglich Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Verwalters; zu berücksichtigen sind 37.336,48 € Masseverbindlichkeiten. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO ist vorgesehen.

Originalbekanntmachung

26.02.2026

IN 189/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EURO TOP SHOP GmbH, Dr.-Martin-Luther Straße 34, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Reuther Harald Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5632 - Schuldnerin - | Beschluss: | Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter und als Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt. Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 26.03.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 26.02.2026

Originalbekanntmachung

26.02.2026

IN 189/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EURO TOP SHOP GmbH, Dr.-Martin-Luther Straße 34, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Reuther Harald Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5632 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 26.02.2026

Originalbekanntmachung

22.04.2026

IN 189/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EURO TOP SHOP GmbH, Dr.-Martin-Luther Straße 34, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Reuther Harald Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5632 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.06.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwendungen gegen die beabsic...

Originalbekanntmachung

22.04.2026

IN 189/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EURO TOP SHOP GmbH, Dr.-Martin-Luther Straße 34, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Reuther Harald Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5632 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Stunz, Dechsendorfer Str. 14, 91054 Erlangen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteu...

Originalbekanntmachung

22.04.2026

IN 189/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EURO TOP SHOP GmbH, Dr.-Martin-Luther Straße 34, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Reuther Harald Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5632 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Stunz, Dechsendorfer Str. 14, 91054 Erlangen, für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich U...

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