Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 6706

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Insolvenzprofil

FML RE Projekt 3 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Rosenauer Str. 98, 96450 Coburg
Handelsregister
Coburg, HRB 6706
EUID
DED4401V.HRB6706

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 7/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Halten und Verwalten sowie Verkauf von Immobilien oder Anteilen von Immobiliengesellschaften

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Coburg hat über den Antrag der FML RE Projekt 3 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Lieb Frederik Matthias, betreibt den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie den Verkauf von Immobilien oder Anteilen von Immobiliengesellschaften. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg mit der Handelsregisternummer HRB 6706. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung das Recht zu. Die Frist beginnt mit dem zuerst eingetretenen Ereignis. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Coburg einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Anforderungen an die Signatur und den Übermittlungsweg gelten. Die Bekanntmachung wurde am 14.04.2026 vom Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

IN 7/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. FML RE Projekt 3 GmbH, Rosenauer Straße 98, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lieb Frederik Matthias Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6706 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Verkauf von Immobilien oder Anteilen von Immobiliengesellschaften auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Coburg Ketschendorfer Str. 1 96450 Coburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Beka...

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