Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 457

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Brunnenstr. 13, 96450 Coburg
Handelsregister
Coburg, HRB 457
EUID
DED4401V.HRB457

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 2/24
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher
Adresse
Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg
Telefon
+49(9561)8034-800
Fax
+49(9561)8034-34

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Rundfunk- und Fernsehgeräten und der Service für elektrische Geräte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Koch, wurde am 02.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 07.05.2024 anzumelden. Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen endet am 11.06.2024. Anträge auf Beschlussfassungen in bestimmten Angelegenheiten waren bis zum 28.05.2024 zu stellen. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Aufgrund von Masseunzulänglichkeit ist das Insolvenzverfahren am 23.01.2026 eingestellt worden.

Originalbekanntmachung

02.04.2024

IN 2/24 | In dem Verfahren über den Antrag der Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH, Brunnenstraße 13, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Koch Thomas - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH, Brunnenstraße 13, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Koch Thomas Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 457 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Der Handel mit Rundfunk- und Fernsehgeräten und der Service für elektrische Geräte | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.04.2024 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg Telefon: +49(9561)8034-800 Telefax: +49(9561)8034-34 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schri...

Originalbekanntmachung

17.07.2025

IN 2/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH, Brunnenstraße 13, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Koch Thomas Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 457 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025

Originalbekanntmachung

26.01.2026

IN 2/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH, Brunnenstraße 13, 96450 Coburg, vertreten durch den Geschäftsführer Koch Thomas Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 457 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO am 23.01.2026. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Coburg Ketschendorfer Str. 1 96450 Coburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, ...

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