Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ITC UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 58, 96482 Ahorn
Handelsregister
Coburg, HRB 6009
EUID
DED4401V.HRB6009
Insolvenzgericht
Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 182/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Petersen Jens
Adresse
Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt
Gegenstand des Unternehmens
Beratungs- Schulungs- und Projektsteuerungsdienstleistungen, Geschäftsprozessmodellierung und Erstellung von IT- Konzepten, Inhaltliche, grafische und technische Konzeption, Umsetzung und Betrieb von internetbasierten Anwendungen und anderen digitalen Medienprodukten Crossmediale Agenturleistungen, Mediaplanung und -einkauf sowie Hard- und Softwarevertrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ITC UG (haftungsbeschränkt) ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben. Der Schuldner ist die ITC UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Nachlasspfleger Jens Petersen, da der Geschäftsführer Thomas Ilgner verstorben ist. Das Amtsgericht Coburg hat die Aufhebung des Verfahrens bekannt gegeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
18.07.2025
IN 182/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ITC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 58, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Ilgner Thomas, verstorben am 27.01.2024, dieser vertreten durch den Nachlasspfleger Petersen Jens, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt, Gz.: 39124 - D2856-24
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6009
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein W...
IN 182/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ITC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 58, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Ilgner Thomas, verstorben am 27.01.2024, dieser vertreten durch den Nachlasspfleger Petersen Jens, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt, Gz.: 39124 - D2856-24
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6009
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.07.2025
Originalbekanntmachung
22.12.2025
IN 182/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ITC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 58, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Ilgner Thomas, verstorben am 27.01.2024, dieser vertreten durch den Nachlasspfleger Petersen Jens, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt, Gz.: 39124 - D2856-24
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6009
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolven...
IN 182/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ITC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 58, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Ilgner Thomas, verstorben am 27.01.2024, dieser vertreten durch den Nachlasspfleger Petersen Jens, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt, Gz.: 39124 - D2856-24
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6009
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 22.12.2025
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