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Insolvenzprofil
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Der Erwerb, die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken, sowie die Verwaltung dieser Objekte. Erfasst ist hiervon insbesondere die Tätigkeit als Bauträger im Sinne der Makler- und Bauträgerverordnung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & M Immobilien GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. In der ersten Bekanntmachung vom 15.03.2024 war die Widerspruchsfrist bis zum 12.04.2024 gesetzt. In der späteren Bekanntmachung vom 25.03.2026 wurde die Frist auf den 22.04.2026 verlängert. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
IN 120/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K & M Immobilien GmbH, Ziegelerden 1, 96317 Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Kaiser Michael Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5766 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 15.03.2024
Originalbekanntmachung
IN 120/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K & M Immobilien GmbH, Ziegelerden 1, 96317 Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Kaiser Michael Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5766 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
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