Forderungsanmeldung Bayern HRB 5168

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Insolvenzprofil

r.con energy GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach
Handelsregister
Coburg, HRB 5168
EUID
DED4401V.HRB5168

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 122/22
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen; Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien; Planung, Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, sowie die Vermarktung der Energie, insbesondere von Photovoltaikanlagen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der r.con energy GmbH, vertreten durch den Gesellschafter Reißenweber Mathias, ist beim Amtsgericht Coburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

11.03.2024

IN 122/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. r.con energy GmbH, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach, vertreten durch den Gesellschafter Reißenweber Mathias Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5168 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 11.03.2024

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