Forderungsanmeldung Bayern HRB 279

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Insolvenzprofil

Verpackungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Mühlenweg 1-2, 96487 Dörfles-Esbach
Handelsregister
Coburg, HRB 279
EUID
DED4401V.HRB279

Insolvenzgericht

Gericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 43/25
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Verpackungsmitteln und Beteiligung an anderen Betrieben dieser Branche.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verpackungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Hein Robert Georg, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

19.01.2026

IN 43/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Verpackungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mühlenweg 1-2, 96487 Dörfles-Esbach, vertreten durch den Geschäftsführer Hein Robert Georg Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 279 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 1...

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