Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 6435

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ATMOS Vakuumpressen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Meiselfelder Straße 13, 95030 Hof
Handelsregister
Hof, HRB 6435
EUID
DED4501V.HRB6435

Insolvenzgericht

Gericht
Hof
Aktenzeichen
IN 137/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Florian Wittmann
Adresse
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach
Telefon
+49 (9261) 62200
E-Mail
info@wittmann-rae.de
Fax
+49 (9261) 622020

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Import und Export von Vakuumpressen und Vorheizstationen, Beratungstätigkeit und Projektleitung sowie alle weiteren damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hof hat am 05.05.2026 über den Antrag der ATMOS Vakuumpressen GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beschlossen. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Wittmann bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

05.05.2026

IN 137/26 In dem Verfahren über den Antrag d. ATMOS Vakuumpressen GmbH, Meiselfelder Straße 13, 95030 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Josef Katzer Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6435 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 05.05.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, Telefon: +49 (9261) 62200, Telefax: +49 (9261) 622020, Email: info@wittmann-rae.de. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofor...

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