Schlussverteilung Bayern HRB 4504

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DFT Dach & Fassaden-Technik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Helmbrechtser Str. 5, 95213 Münchberg
Handelsregister
Hof, HRB 4504
EUID
DED4501V.HRB4504

Insolvenzgericht

Gericht
Hof
Aktenzeichen
IN 328/19
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Andreas Schenk
Adresse
Kreuzsteinstraße 30, 95028 Hof

Gegenstand des Unternehmens

Be- und Verarbeitung von Werkstoffen aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit Dachbauten und Fassaden, die Planung und Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten sowie der Handel mit Waren und Wirtschaftsgütern, die für diese Zwecke benötigt werden (Dach- und Fassadentechnik).

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DFT Dach & Fassaden-Technik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Schenk hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Vergütung wurde gemäß § 2 InsVV auf 37.057,90 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Auslagenpauschale sowie tatsächliche Zustellungskosten wurden ebenfalls ermittelt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen in Höhe von 651.202,39 EUR festgestellt, wovon ein Massebestand von 360.670,32 EUR zur Verteilung bereitsteht. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung einzureichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Zudem wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 41-48) im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 25.02.2026 bestand.

Originalbekanntmachung

02.02.2026

IN 328/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DFT Dach & Fassaden-Technik GmbH, Helmbrechtser Str. 5, 95213 Münchberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Neukam Tanja Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4504 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41-48 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 28.01.2026

Originalbekanntmachung

31.03.2026

IN 328/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DFT Dach & Fassaden-Technik GmbH, Helmbrechtser Str. 5, 95213 Münchberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Neukam Tanja Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4504 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Schenk, Kreuzsteinstraße 30, 95028 Hof, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom ...

Originalbekanntmachung

31.03.2026

IN 328/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DFT Dach & Fassaden-Technik GmbH, Helmbrechtser Str. 5, 95213 Münchberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Neukam Tanja Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4504 - Schuldnerin - Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 651.202,39 EUR steht ein Betrag von 360.670,32 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 30.03.2026

Originalbekanntmachung

31.03.2026

IN 328/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DFT Dach & Fassaden-Technik GmbH, Helmbrechtser Str. 5, 95213 Münchberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Neukam Tanja Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 4504 - Schuldnerin - 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - Anträge auf Versagung der Restschuldb...

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