Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 3745

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

mk Gebäudetechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Jungholzweg 17, 95030 Hof
Handelsregister
Hof, HRB 3745
EUID
DED4501V.HRB3745

Insolvenzgericht

Gericht
Hof
Aktenzeichen
IN 36/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jürgen Wittmann
Adresse
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb aller mit dem Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere Planung, Bau, Instandsetzung und Wartung von Anlagen sowie der Handel mit einschlägigen Produkten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mk Gebäudetechnik GmbH ist anhängig. Im Februar 2024 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 06.02.2024, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 05.03.2024 gesetzt wurde. Im März 2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann sowie dessen Auslagen festgesetzt. Im selben Monat wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren angekündigt. Die Beteiligten hatten bis zum 29.04.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse einzureichen. Das Verfahren soll voraussichtlich eingestellt werden, sofern kein ausreichender Geldbetrag in Höhe von 1.250,00 € vorgeschossen wird.

Originalbekanntmachung

07.02.2024

IN 36/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. mk Gebäudetechnik GmbH, Jungholzweg 17, 95030 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Kolodzyck Horst - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der bis 06.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10, 11, 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 06.02.2024

Originalbekanntmachung

25.03.2026

IN 36/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. mk Gebäudetechnik GmbH, Jungholzweg 17, 95030 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Kolodzyck Horst - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.03.2026. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolven...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

IN 36/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. mk Gebäudetechnik GmbH, Jungholzweg 17, 95030 Hof, vertreten durch den Geschäftsführer Kolodzyck Horst - Schuldnerin - Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.04.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.250,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der...

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