Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Otto Müller Maßmanufaktur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schneebergstraße 1, 95032 Hof
Handelsregister
Hof, HRB 1200
EUID
DED4501V.HRB1200
Insolvenzgericht
Gericht
Hof
Aktenzeichen
IN 323/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich
Adresse
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon
+49(921)75933-90
Fax
+49(921)75933-80
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Maßkleidung und ähnlichen Textilien sowie der Handel mit Textilien aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Otto Müller Maßmanufaktur GmbH ist am 01.01.2026 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.02.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie der Prüfungstermin sind für den 25.03.2026 um 13:00 Uhr anberaumt. In diesem Berichtstermin bittet die Schuldnerin um Zustimmung zur Beibehaltung des Sachwalters und der Eigenverwaltung sowie zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und zur freihändigen Veräußerung des Betriebs im Ganzen oder in Teilen. Der Sachwalter erhält die Ermächtigung, Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert anzuhängen oder Vergleiche zu schließen. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
02.01.2026
IN 323/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Müller Maßmanufaktur GmbH, Schneebergstraße 1 - 3, 95032 Hof, vertreten durch die Geschäftsführer Müller-Trunk Matthias, geb. Müller und Wachtendonk Andre, geb. Wachtendonk
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 1200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00067/25/GN/RD
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Maßkleidung und ähnlicher Textilien sowie der Handel mit Textilien aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2026 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
4. Die Insolvenz...
IN 323/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Müller Maßmanufaktur GmbH, Schneebergstraße 1 - 3, 95032 Hof, vertreten durch die Geschäftsführer Müller-Trunk Matthias, geb. Müller und Wachtendonk Andre, geb. Wachtendonk
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 1200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00067/25/GN/RD
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Maßkleidung und ähnlicher Textilien sowie der Handel mit Textilien aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2026 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.02.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.03.2026, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.03.2026, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.10.2025 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 01.01.2026
Originalbekanntmachung
18.03.2026
IN 323/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Müller Maßmanufaktur GmbH, Schneebergstraße 1 - 3, 95032 Hof, vertreten durch die Geschäftsführer Müller-Trunk Matthias, geb. Müller und Wachtendonk Andre, geb. Wachtendonk
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 1200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00067/25/GN/RD
Die Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 25.03.2026, 13:00 Uhr, EG, Berliner Platz 1, Hof, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|1. Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf, wird beibehalten.
2. Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.
3. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes.
4. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen, §§ 160, 162 InsO.
5. Der Sac...
IN 323/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Müller Maßmanufaktur GmbH, Schneebergstraße 1 - 3, 95032 Hof, vertreten durch die Geschäftsführer Müller-Trunk Matthias, geb. Müller und Wachtendonk Andre, geb. Wachtendonk
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 1200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Neef Schwarz + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 00067/25/GN/RD
Die Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 25.03.2026, 13:00 Uhr, EG, Berliner Platz 1, Hof, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|1. Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf, wird beibehalten.
2. Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.
3. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes.
4. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen oder in Teilen, §§ 160, 162 InsO.
5. Der Sachwalter wird gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 18.03.2026
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