Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 6780

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Sutter Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kirchenlamitzer Straße 50, 95126 Schwarzenbach a. d. Saale
Handelsregister
Hof, HRB 6780
EUID
DED4501V.HRB6780

Insolvenzgericht

Gericht
Hof
Aktenzeichen
IN 5/25
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Constance Friedlein
Adresse
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth

Gegenstand des Unternehmens

Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere jedoch nicht ausschließlich bei der Motorrad Guhs GmbH & Co. KG.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sutter Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Hof anhängig. Die Verfahrensverwaltung obliegt der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Friedlein. Im Februar 2026 wurden die Vergütung und die erstattbaren Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden, § 207 Abs. 1 InsO. Gegen die Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.02.2026

IN 5/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sutter Verwaltungs GmbH, Kirchenlamitzer Straße 50, 95126 Schwarzenbach a.d. Saale, vertreten durch den Geschäftsführer Sutter Stefan Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6780 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 7/25 | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.03.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einst...

Originalbekanntmachung

11.02.2026

IN 5/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sutter Verwaltungs GmbH, Kirchenlamitzer Straße 50, 95126 Schwarzenbach a.d. Saale, vertreten durch den Geschäftsführer Sutter Stefan Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6780 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 7/25 | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Friedlein, Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der...

Originalbekanntmachung

02.04.2026

IN 5/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Sutter Verwaltungs GmbH, Kirchenlamitzer Straße 50, 95126 Schwarzenbach a.d. Saale, vertreten durch den Geschäftsführer Sutter Stefan Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6780 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 7/25 Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hof Berliner Platz 1 95030 Hof einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). ...

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