Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 5964

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Insolvenzprofil

Trendgastronomie Bellini GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Stammbacher Straße 24, 95213 Münchberg
Handelsregister
Hof, HRB 5964
EUID
DED4501V.HRB5964

Insolvenzgericht

Gericht
Hof
Aktenzeichen
IN 187/23
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Gaststätten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trendgastronomie Bellini GmbH ist am 19.01.2026 durch das Amtsgericht Hof wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 Abs. 1 InsO). Zuvor war das Verfahren bereits am 24.06.2025 Gegenstand einer Bekanntmachung zur Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhielten bis zum 22.07.2025 Gelegenheit, der Forderungsanmeldung (Tabellenblattnummer 8) schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Das Gericht ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens und die Erteilung der Rechtsbehelfsbelehrung.

Originalbekanntmachung

25.06.2025

IN 187/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Trendgastronomie Bellini GmbH, Stammbacher Straße 24, 95213 Münchberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lottes Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5964 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 24.06.2025

Originalbekanntmachung

12.08.2025

IN 187/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Trendgastronomie Bellini GmbH, Stammbacher Straße 24, 95213 Münchberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lottes Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5964 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Um...

Originalbekanntmachung

12.08.2025

IN 187/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Trendgastronomie Bellini GmbH, Stammbacher Straße 24, 95213 Münchberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lottes Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5964 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Ausla...

Originalbekanntmachung

12.08.2025

IN 187/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Trendgastronomie Bellini GmbH, Stammbacher Straße 24, 95213 Münchberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lottes Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5964 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.09.2025 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwend...

Originalbekanntmachung

20.01.2026

IN 187/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Trendgastronomie Bellini GmbH, Stammbacher Straße 24, 95213 Münchberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lottes Hans-Jürgen Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5964 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hof Berliner Platz 1 95030 Hof einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie g...

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