Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 5615

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Insolvenzprofil

tricontes360 Hof GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Windmühlenweg 6, 95030 Hof
Handelsregister
Hof, HRB 5615
EUID
DED4501V.HRB5615

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 30/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Callcenters, das heißt die Erbringung von telefonischen Serviceleistungen für Dritte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tricontes360 Hof GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.02.2023 bis zum 01.04.2023 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen betrug 942.242,08 EUR. Die Vergütung wurde auf 100 % der Regelvergütung festgesetzt. Die Festsetzung ist am 15.02.2026 bekannt gegeben worden. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.

Originalbekanntmachung

16.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 30/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 5615 eingetragenen tricontes360 Hof GmbH, Windmühlenweg 6, 95030 Hof, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Jeromin-Roggow, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.02.2023 bis zum 01.04.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit wäh...

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