Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 8183

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

BadenInvest Consulting GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt
Handelsregister
Schweinfurt, HRB 8183
EUID
DED4608V.HRB8183

Insolvenzgericht

Gericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 120/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwälte Brandhoff Obermüller Partner
Person
Rechtsanwälte Brandhoff Obermüller Partner
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen aller Art im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik und ähnlichen Bereichen; Recherche und Lizenzierung von Daten und Informationen für Unternehmen und natürliche Personen; Erbringung von Beratungen und Dienstleistungen aller Art in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen; Verkauf und Vermittlung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen; Gegenstand des Unternehmens ist auch die Tätigkeit als nicht an Vermögen der Gesellschaft beteiligte einzige Vollhafterin einer beliebigen Vielzahl noch zu gründender Kommanditgesellschaften; Projektentwicklung, insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien. Nicht zum Gegenstand gehört die Steuer- und Rechtsberatung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BadenInvest Consulting GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Schweinfurt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 30.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 26.06.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die abschließende Prüfung der Forderungen. Die Bekanntmachung wurde am 09.05.2025 vom Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

09.05.2025

IN 120/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BadenInvest Consulting GmbH, Rückertstraße 17, 10627 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Przytula Monika Beata Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 8183 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brandhoff Obermüller Partner, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt, Gz.: 270-83 1. Die Prüfung der bis 30.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dah...

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