Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 3084

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Insolvenzprofil

D & P Elektro- und Haustechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Weyerer Straße 20, 97469 Gochsheim
Handelsregister
Schweinfurt, HRB 3084
EUID
DED4608V.HRB3084

Insolvenzgericht

Gericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 205/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft betreibt ein Planungsbüro für Elektro- und Haustechnik einschließlich Betreuung der Ausführung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & P Elektro- und Haustechnik GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurde der Schlusstermin gem. § 197 InsO durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 06.08.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.506,23 € berücksichtigt, denen ein Massebestand von 23.458,68 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

26.06.2025

IN 205/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. D & P Elektro- und Haustechnik GmbH, Weyerer Straße 20, 97469 Gochsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Pfister Frank Helmut Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 3084 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.08.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. 2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. In dem Verfahre...

Originalbekanntmachung

07.07.2025

IN 205/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D & P Elektro- und Haustechnik GmbH, Weyerer Straße 20, 97469 Gochsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Pfister Frank Helmut Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 3084 - Schuldnerin - Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.506,23 EUR steht ein Betrag von ca. 8.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 07.07.2025

Originalbekanntmachung

24.03.2026

IN 205/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. D & P Elektro- und Haustechnik GmbH, Weyerer Straße 20, 97469 Gochsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Pfister Frank Helmut Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 3084 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schweinfurt Rüfferstr. 1 97421 Schweinfurt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn di...

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