Schlussverteilung Bayern HRB 7329

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Insolvenzprofil

Pane e Vino UG

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Kissinger Straße 48, 97720 Nüdlingen
Handelsregister
Schweinfurt, HRB 7329
EUID
DED4608V.HRB7329

Insolvenzgericht

Gericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 192/23
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic
Adresse
Pleichertorstraße 30, 97070 Würzburg

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines italienischen Restaurants

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pane e Vino UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Di Kermo Riccardo vertreten. Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, wodurch der mündliche Schlusstermin ersetzt wird. Beteiligte hatten bis zum 25.05.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände oder eine abweichende Vergütungsregelung einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Im Verfahren waren Forderungen in Höhe von 12.750,93 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 3.303,27 EUR gegenüberstand. Für die Verteilung standen ca. 170,00 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic wurden festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe in Form einer Erinnerung oder Beschwerde waren innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung einzulegen.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 192/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pane e Vino UG (haftungsbeschränkt), Kissinger Straße 48, 97720 Nüdlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Di Kermo Riccardo Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7329 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.05.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung) ...

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 192/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pane e Vino UG (haftungsbeschränkt), Kissinger Straße 48, 97720 Nüdlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Di Kermo Riccardo Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7329 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 12.750,93 EUR steht ein Betrag von ca. 170,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 14.04.2026

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 192/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pane e Vino UG (haftungsbeschränkt), Kissinger Straße 48, 97720 Nüdlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Di Kermo Riccardo Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 7329 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Pleichertorstraße 30, 97070 Würzburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt g...

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