Forderungsanmeldung Bayern HRB 2756

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Seufert-Niklaus GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lindenweg 2, 97654 Bastheim
Handelsregister
Schweinfurt, HRB 2756
EUID
DED4608V.HRB2756

Insolvenzgericht

Gericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 457/11
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung handwerklicher Leistungen mit dem Werkstoff Holz.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seufert-Niklaus GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Schweinfurt hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 26.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Die Bekanntgabe erfolgte am 30.04.2026.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

IN 457/11 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seufert-Niklaus GmbH, Lindenweg 2, 97654 Bastheim, vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Seufert-Niklaus Barbara - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 25.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 30.04.2026

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