Antragsverfahren Bayern HRB 15753

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Drilona Gastro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Otto-Hahn-Straße 36, 97218 Gerbrunn
Handelsregister
Würzburg, HRB 15753
EUID
DED4708V.HRB15753

Insolvenzgericht

Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 489/24
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Umsetzung von Gastro-Konzepten und Betrieb von Speiselokalen/Bistro/Cafe.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Würzburg hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Drilona Gastro GmbH entschieden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Originalbekanntmachung

06.02.2026

IN 489/24 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Drilona Gastro GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 97218 Gerbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Ibraj Petrit Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15753 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Würzburg Ottostr. 5 97070 Würzburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis...

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