Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 10083

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

EME Energie Management Eberlein GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Heinrich-Huppmann-Straße 1, 97318 Kitzingen
Handelsregister
Würzburg, HRB 10083
EUID
DED4708V.HRB10083

Insolvenzgericht

Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 456/12
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Distribution von Solarmodulen und deren Komponenten, die Projektierung und Konzeption von Solaranlagen für Eigen- und Fremdbedarf, sowie für institutionelle Anleger, das Management von Photovoltaikanlagen und die Übernahme der Handelsvertretung für Produkte aus dem Bereich regenerative Energien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EME Energie Management Eberlein GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Würzburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis 13.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 55) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis 25.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

IN 456/12 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EME Energie Management Eberlein GmbH, Heinrich-Huppmann-Str. 1, 97318 Kitzingen Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 10083 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 13.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026

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