Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 13822

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Insolvenzprofil

Genussfabrik - Partyservice Hopf UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Peter-Herrschaft-Straße 1, 97892 Kreuzwertheim
Handelsregister
Würzburg, HRB 13822
EUID
DED4708V.HRB13822

Insolvenzgericht

Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 325/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Catering, Partyservice, Eventmanagement.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genussfabrik - Partyservice Hopf UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Würzburg anhängig. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.07.2024

IN 325/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Genussfabrik - Partyservice Hopf UG (haftungsbeschränkt), Peter-Herrschaft-Straße 1, 97892 Kreuzwertheim, vertreten durch den Geschäftsführer Hopf Mirko Achim Günther Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 13822 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 - 48 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festg...

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