Antragsverfahren Bayern HRB 17616

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

JOST Gebäudetechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 32, 97204 Höchberg
Handelsregister
Würzburg, HRB 17616
EUID
DED4708V.HRB17616

Insolvenzgericht

Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 452/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Planungsleistungen, Projektierung, Serviceleistung im Bereich der Elektrotechnik, Beratung, Überwachung von Leistungen, insbesondere die Vornahme von Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen, Licht und Beschallung, Datennetzwerk und Kommunikationstechnik sowie die Entwicklung und Montage von Sicherheitstechnik und Überwachungsanlagen, der Handel mit Elektronik sowie die Erbringung von Dienst- und Bera-tungsleistungen im Bereich der Elektro- und Informationstechnologie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Würzburg hat über den Antrag der JOST Gebäudetechnik GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Originalbekanntmachung

09.03.2026

IN 452/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. JOST Gebäudetechnik GmbH, Hauptstraße 32, 97204 Höchberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schmunk Maxim Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17616 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte HGW Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen, Gz.: W 25/000461 Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Planungsleistungen, Projektierung, Serviceleistung im Bereich der Elektrotechnik, Beratung, Überwachung von Leistungen, insbesondere die Vornahme von Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen, Licht und Beschallung u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen...

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