Antragsverfahren Bayern HRB 15407

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Insolvenzprofil

Pizza-Pepe Volkach UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Dr.-Eugen-Schön-Straße 10, 97332 Volkach
Handelsregister
Würzburg, HRB 15407
EUID
DED4708V.HRB15407

Insolvenzgericht

Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 447/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Verkauf und Lieferung von Lebensmitteln und Rohprodukten aller Art, insbesondere von Pizza, Pasta und indischen Gerichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Würzburg hat über den Antrag der Pizza-Pepe Volkach UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Saharan Slavka, betreibt die Herstellung, den Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln und Rohprodukten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Würzburg, Eintragungsnummer HRB 15407. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Würzburg einzureichen.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

IN 447/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Pizza-Pepe Volkach UG (haftungsbeschränkt), Dr.-Eugen-Schön-Straße 10, 97332 Volkach, vertreten durch die Geschäftsführerin Saharan Slavka Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15407 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung, Verkauf und Lieferung von Lebensmitteln und Rohprodukten aller Art auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Würzburg Ottostr. 5 97070 Würzburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekan...

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