Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 9873

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Insolvenzprofil

PRO DACH GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 13, 97274 Leinach
Handelsregister
Würzburg, HRB 9873
EUID
DED4708V.HRB9873

Insolvenzgericht

Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 236/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Dachdeckergeschäftes

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRO DACH GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Procter Ines Hildegard, ist beim Amtsgericht Würzburg anhängig. Am 29.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieser Anzeige erfolgt am 02.05.2024 durch das Amtsgericht Würzburg.

Originalbekanntmachung

03.05.2024

IN 236/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PRO DACH GmbH, Hauptstraße 13, 97274 Leinach, vertreten durch die Geschäftsführerin Procter Ines Hildegard Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9873 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 29.04.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 02.05.2024

Originalbekanntmachung

13.05.2025

IN 236/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PRO DACH GmbH, Hauptstraße 13, 97274 Leinach, vertreten durch die Geschäftsführerin Procter Ines Hildegard Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9873 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 28 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 12.05.20...

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