Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 6913

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Insolvenzprofil

Armbruster Küchen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schillerstraße 21, 85055 Ingolstadt
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 6913
EUID
DED5701V.HRB6913

Insolvenzgericht

Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 10/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb von Möbeln und Einrichtungen, insbesondere Einbauküchen, Stand- und Einbaugeräten sowie Küchenaccessoires und Küchenfachsortimenten; ferner die Planung, Lieferung und Montage von Küchen nebst Küchengeräten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ingolstadt hat am 30.04.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Armbruster Küchen GmbH, Ingolstadt, zur Sicherung des Schuldnervermögens ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit ist den vertretungsberechtigten Organen der Schuldnerin allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

Az.: IN 10/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Armbruster Küchen GmbH, Schillerstraße 21, 85055 Ingolstadt, führungslos Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 6913 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 30.04.2026 um 15:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird den vertretungsberechtigten Organen der Schuldnerin allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ingolstadt Neubaustr. 8 85049 Ingolstadt ein...

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