Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Installation, Einrichtung und Wartung von PC´s und Telefonanlagen, Datenwiederherstellung und Datenrettung, DV- Beratung und Schulung, Konfiguration von Netzwerk und Einrichtung entsprechender Netzwerksoftware, Konfiguration von Computeranlagen, Entwicklung von Software und Softwareservice, PC-Service, insbesondere: Konfiguration der Systemdateien, Installation der System- und Anwendungssoftware, Strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen, Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen, Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehälter, Trommeln u. ä., technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen, Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware, Einzelhandel mit Multimedia und Bekleidung, Einbau von Geräteteilen, PC Bau, Werbung für Betriebe & Marketing, Werkstatt-Services, Webdesign und Webhosting, Online Marketing, Kontierung, Buchführungshilfe, Buchhaltung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BGTS-Services UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ingolstadt. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Frist zur Einreichung eines Widerspruchs endet am 12.06.2026. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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