Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 7355

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Bucher + Kelch GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bachstraße 11, 85104 Pförring
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 7355
EUID
DED5701V.HRB7355

Insolvenzgericht

Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 449/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Montage von Garagentoren, Zaunanlagen, Balkonen, Wintergärten und Sonnenschutzanlagen sowie Durchführung von Metallbauarbeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher + Kelch GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ingolstadt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 28.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 23.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

IN 449/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bucher + Kelch GmbH, vertr. d.d. GF, Bachstraße 11, 85104 Pförring, vertreten durch den Geschäftsführer Bucher Matthias Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7355 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 28.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34-44 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Ingolstadt...

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