Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 7494

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GENET Generatoren Elektro Technik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 7494
EUID
DED5701V.HRB7494

Insolvenzgericht

Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 434/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Konstruktion von Sondermaschinen zur Stromerzeugung, speziell von Generatoren, Service für elektrische Maschinen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GENET Generatoren Elektro Technik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ingolstadt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Genehmigung eines gerichtlichen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und der Firma Partzsch Elektromotoren e.K. über die Abgeltung von Provisionsansprüchen anberaumt. Der Termin findet am 25.03.2024 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt statt. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die Bekanntmachung wurde am 06.03.2024 vom Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

07.03.2024

IN 434/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: - Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des gerichtlichen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter sowie der Firma Partzsch Elektromotoren e.K. über die Abgeltung von Provisionsansprüchen vom 29.02.20224 wird bestimmt auf Montag, 25.03.2024, 11:00 Uhr Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 06.03.2024

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