Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ghost Kitchen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 9935
EUID
DED5701V.HRB9935
Insolvenzgericht
Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 348/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Anja Adam
Adresse
Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ghost Kitchen GmbH ist beim Amtsgericht Ingolstadt anhängig. Die Schuldnerin betreibt die Produktion und den Vertrieb von Nahrungsmitteln sowie Speisewirtschaften. Im Verfahren ist die Rechtsanwältin Anja Adam als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Das Verfahren soll mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt werden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 06.07.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzubringen. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 3.129,42 € bei der Landesjustizkasse Bamberg vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung
10.03.2026
IN 348/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ghost Kitchen GmbH, Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt, Gz.: Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften, vertreten durch die Geschäftsführerin Fiorella Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9935
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forder...
IN 348/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ghost Kitchen GmbH, Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt, Gz.: Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften, vertreten durch die Geschäftsführerin Fiorella Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9935
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 10.03.2026
Originalbekanntmachung
11.05.2026
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 348/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ghost Kitchen GmbH, Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt, Gz.: Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften, vertreten durch die Geschäftsführerin Fiorella Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9935
- Schuldnerin -
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Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Anja Adam, Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 348/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ghost Kitchen GmbH, Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt, Gz.: Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften, vertreten durch die Geschäftsführerin Fiorella Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9935
- Schuldnerin -
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Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Anja Adam, Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Insolvenzverwalterin vom 12.03.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung XXX EUR (Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
oder bei dem
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
11.05.2026
IN 348/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ghost Kitchen GmbH, Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt, Gz.: Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften, vertreten durch die Geschäftsführerin Fiorella Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9935
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.07.2026
- den Forderu...
IN 348/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ghost Kitchen GmbH, Theresienstraße 24, 85049 Ingolstadt, Gz.: Produktion und Vertrieb von Nahrungsmitteln und Getränken mit Lieferservice von Feinkost und Drogerieartikeln sowie Betrieb von Speisewirtschaften, vertreten durch die Geschäftsführerin Fiorella Elfriede
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9935
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.129,42 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 11.05.2026
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