Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Tätigkeit als Bauträger und als Baubetreuer sowie die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge. Die Gesellschaft kann sich bei anderen gleichartigen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung und Verwaltung übernehmen und solche Unternehmen erwerben oder errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Haun GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ingolstadt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Matthias Wißmach. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zu einer Vereinbarung vom 13.05.2026 / 20.05.2026 zwischen der WEG Glonntalgarten und dem Insolvenzverwalter ist für den 22.06.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt bestimmt. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
IN 191/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Alfred Haun GmbH, Am Anger 1, 85293 Reichertshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Haun Alfred Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 190456 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wißmach Matthias, Possartstraße 21, 81679 München | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Antrag des Insolvenzverwalters: Der Vereinbarung vom 13.05.2026 / 20.05.2026 zwischen der WEG Glonntalgarten und dem Insolvenzverwalter wird zugestimmt. wird bestimmt auf Montag, 22.06.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.05.2026
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