Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Modehaus Pogoretschnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Untere Marktstraße 1-3, 85092 Kösching
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 579
EUID
DED5701V.HRB579
Insolvenzgericht
Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 253/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Einzelhandel mit Damen- und Herrenoberbekleidung mit Schneiderei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Pogoretschnik GmbH ist eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 13.06.2025 geprüft. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 13.08.2025 eingeräumt, um gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Nach Abschluss der Prüfung und der Widerspruchsfrist wurde der Schlusstermin abgehalten und die Schlussverteilung vollzogen. Das Insolvenzverfahren ist daraufhin durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
18.06.2025
IN 253/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Modehaus Pogoretschnik GmbH, Untere Marktstraße 1-3, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Pogoretschnik Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 579
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ingolstadt - In...
IN 253/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Modehaus Pogoretschnik GmbH, Untere Marktstraße 1-3, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Pogoretschnik Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 579
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 18.06.2025
Originalbekanntmachung
08.04.2026
IN 253/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Modehaus Pogoretschnik GmbH, Untere Marktstraße 1-3, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Pogoretschnik Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 579
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr e...
IN 253/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Modehaus Pogoretschnik GmbH, Untere Marktstraße 1-3, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Pogoretschnik Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 579
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 08.04.2026
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