Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 12275

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pop Bygg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Holzäckerstraße 1, 85298 Scheyern
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 12275
EUID
DED5701V.HRB12275

Insolvenzgericht

Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 82/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Ioan-Vasile Pop
Adresse
Holzäckerstraße 1, 85298 Scheyern

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Tiefbau- und Trockenbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Verlegung von Glasfaserkabel und Telekommunikationskabel, Montage von Fertigteilen sowie die damit in Verbindung stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten sowie (Consulting im Bereich Marketing und Geschäftsprozessoptimierung), Baubetreuung und Projektmanagement als auch Beteiligung an und Geschäftsführung von weiteren Unternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ingolstadt hat am 20.04.2026 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pop Bygg GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet. Dem Geschäftsführer Ioan-Vasile Pop wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, das auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Drittschuldnern wird die Leistung an die Schuldnerin untersagt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

Az.: IN 82/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Pop Bygg GmbH, Holzäckerstraße 1, 85298 Scheyern, vertreten durch den Geschäftsführer Pop Ioan-Vasile Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 12275 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird Herrn Ioan-Vasile Pop, Holzäckerstraße 1, 85298 Scheyern als Geschäftsführer der Schuldnerin am 20.04.2026 um 13:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Woc...

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