Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 8254

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Dr.-Kurt-Schumacher-Ring 18 a, 85139 Wettstetten
Handelsregister
Ingolstadt, HRB 8254
EUID
DED5701V.HRB8254

Insolvenzgericht

Gericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 100/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Adresse
Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt
Telefon
+49(841)3704448
Fax
+49(841)3704451

Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Errichtung, im Wege der Vergabe, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Geschäftsbauten, einschließlich der Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ingolstadt hat am 11.03.2024 über den Antrag der R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 11.03.2024 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.03.2024

Az.: IN 100/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. R.M.G. Schanzer Wohnbau GmbH, Dr.-Kurt-Schumacher-Ring 18 a, 85139 Wettstetten, vertreten durch die Geschäftsführer Gulas Marko und Raab Martin Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8254 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 11.03.2024 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, Telefon: +49(841)3704448, Telefax: +49(841)3704451. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die...

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