Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb von Grundstücken und sanierungsbedürftigen Häusern; Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungsmaßnahmen im eigenen und fremden Namen in den Bereichen Büro- , Verkaufs-, Verwaltungsgebäude, Gewerbeparks, Häuser und Wohnungen; Durchführung von Bauleistungen im Bereich Hochbau, Sanierung und Tiefgaragenbau; Handel mit und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf; Import und Export von Baumaschinen, Bautechnik und Ersatzteilen für Baumaschinen; Verwaltung, Vermietung sowie An- und Verkauf von Immobilien; Vermietung (Leasing) mit und ohne Bedienpersonal; Handel mit neuen und gebrauchten, eigenen und angemieteten Gabelstaplern, Baggern und Baumaschinen aller Art; Erbringung von Transportleistungen für vermietete und andere Maschinen; Fremdtransporte für Dritte; Bewegung von Erde, Schlacke und anderen Massengütern; Erbringung von Consultingdienstleistungen auf dem Gebiet der Beratung und Unterstützung von Kunden bei Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Strategien; Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Vermittlung und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art; Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TBM International GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Talat Balek, ist beim Amtsgericht Ingolstadt anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter der Nummer HRB 7444 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte ist die Angelus Curator (Schutzengel) Stiftung bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.