Laufendes Insolvenzverfahren Berlin HRB 45825

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

A. & K. Elektro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 45825
EUID
DEF1103R.HRB45825

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3606 IN 10393/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. & K. Elektro GmbH ist am 31.12.2025 um 17.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist auf den 12.02.2026 um 12:00 Uhr anberaumt. Der Prüfungstermin ist auf den 16.04.2026 um 12:00 Uhr anberaumt. Das Verfahren 3606 IN 10393/25 wird mit dem Verfahren 3606 IN 6062/25 verbunden und führt.

Originalbekanntmachung

09.01.2026

3606 IN 10393/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. A. & K. Elektro GmbH, Blissestr. 60, 10713 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Walter Klein Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 45825 Geschäftszweig: Elektrohandwerk | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.12.2025 um 17.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich Emser Straße 9, 10719 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittl...

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