Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 217279

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Insolvenzprofil

ABF Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 217279
EUID
DEF1103R.HRB217279

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 7160/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Kurfürstendamm 196, 10707 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABF Bau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Fizuli Taghiyev, ist am 28.04.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 07.07.2026 um 11:20 Uhr beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt. Das Verfahren 36a IN 7160/24 wird mit dem Verfahren 3606 IN 3011/25 verbunden und führt.

Originalbekanntmachung

30.04.2026

36a IN 7160/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ABF Bau GmbH, Siegfriedstraße 60, 10365 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Fizuli Taghiyev Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 217279 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.04.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Constance Rothamel Kurfürstendamm 196, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung ...

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