Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 213559
EUID
DEF1103R.HRB213559
Insolvenzgericht
Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 6613/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, sind festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.725,73 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Gericht hat die Durchführung eines Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 09.07.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden als verspätet behandelt. Die Unterlagen zur Rechnungslegung können in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
29.05.2026
36a IN 6613/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt), Chausseestraße 36, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Adele Palamy Chenez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213559
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgeric...
36a IN 6613/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt), Chausseestraße 36, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Adele Palamy Chenez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213559
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
29.05.2026
36a IN 6613/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt), Chausseestraße 36, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Adele Palamy Chenez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213559
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.07.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen können schrif...
36a IN 6613/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt), Chausseestraße 36, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Adele Palamy Chenez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213559
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.07.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
29.05.2026
36a IN 6613/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AC Gaststätte & Event UG (haftungsbeschränkt), Chausseestraße 36, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Adele Palamy Chenez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213559
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.725,73 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
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