Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ajos RE 2 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 216230
EUID
DEF1103R.HRB216230
Insolvenzgericht
Gericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 8/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Joachim Kühne
Adresse
Breitenweg 3a, 28195 Bremen
Telefon
0421 / 84529510
Fax
0421 / 84529599
Gegenstand des Unternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 17.05.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 2 GmbH eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 18.06.2024. Der Stichtag für das schriftliche Verfahren ist der 01.08.2024. Am 11.05.2026 ist Rechtsanwalt Axel Gerbers zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden, dessen Aufgabe die Prüfung der von Rechtsanwalt Joachim Kühne angemeldeten Forderung der Ajos RE 1 GmbH ist. In der Bekanntmachung vom 18.12.2025 wird mitgeteilt, dass die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger ausreicht. Es wurden keine Forderungen gemäß § 38 InsO angemeldet. Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO werden aufgefordert, diese bis zum 29.01.2026 anzumelden. Die Prüfung dieser nachrangigen Forderungen findet am 19.03.2026 statt.
Originalbekanntmachung
17.05.2024
500 IN 7/24: Über das Vermögen der Ajos RE 2 GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216230 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, Aachen, (Geschäftsführer), ist am 17.05.2024 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, Breitenweg 3a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Ver...
500 IN 7/24: Über das Vermögen der Ajos RE 2 GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216230 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, Aachen, (Geschäftsführer), ist am 17.05.2024 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, Breitenweg 3a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 17.05.2024
Originalbekanntmachung
19.12.2025
531 IN 8/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 2 GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216230 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, Aachen, (Geschäftsführer), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger aus. Forderungen von Insolvenzgläubigern gemäß § 38 InsO wurden nicht angemeldet. Es könnten daher eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen nach § 39 InsO werden deshalb aufgefordert, diese Forderungen bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Kühne, Bahnhofsplatz 41a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599, schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.01.2026 anzumelden.
Die angemeldeten nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 19.03.2026 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vo...
531 IN 8/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 2 GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216230 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, Aachen, (Geschäftsführer), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger aus. Forderungen von Insolvenzgläubigern gemäß § 38 InsO wurden nicht angemeldet. Es könnten daher eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen nach § 39 InsO werden deshalb aufgefordert, diese Forderungen bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Kühne, Bahnhofsplatz 41a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599, schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.01.2026 anzumelden.
Die angemeldeten nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 19.03.2026 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
12.05.2026
531 IN 8/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 2 GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 216230 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, Aachen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestraße 70, 28195 Bremen, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Joachim Kühne als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Ajos RE 1 GmbH angemeldeten Forderung.
Amtsgericht Bremen, 11.05.2026
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