Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 153250

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akvola Technologies GmbH

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 153250
EUID
DEF1103R.HRB153250

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 343/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der akvola Technologies GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Matan Beery, wird vor dem Amtsgericht Charlottenburg geführt. Der Geschäftszweig umfasst die Entwicklung, Planung, Produktion und den Vertrieb von Gerätschaften zur Wasseraufbereitung. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer als Insolvenzverwalter bestellt. Die festgestellten Forderungen belaufen sich auf 740.668,61 EUR, wovon Massekosten und die Vergütung des Verwalters abgezogen werden. Ein Massebestand von 433.035,68 EUR steht zur Verteilung zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 14.07.2025 Einwendungen und Anträge einzureichen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 240 % aufgrund besonderer Umstände wie umfangreicher Sanierungsbemühungen und arbeitsrechtlicher Schwierigkeiten gerechtfertigt war. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

04.06.2025

36a IN 343/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. akvola Technologies GmbH, Amtsgericht Charlottenburg: HRB 153250 B, Am Borsigturm 100, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Matan Beery - Schuldnerin - Geschäftszweig: Entwicklung, Planung, Produktion und Vertrieb von Gerätschaften zur Wasseraufbereitung | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 740.668,61 EUR steht ein Betrag von 433.035,68 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.05.2025

Originalbekanntmachung

04.06.2025

36a IN 343/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. akvola Technologies GmbH, Amtsgericht Charlottenburg: HRB 153250 B, Am Borsigturm 100, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Matan Beery - Schuldnerin - Geschäftszweig: Entwicklung, Planung, Produktion und Vertrieb von Gerätschaften zur Wasseraufbereitung | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftli...

Originalbekanntmachung

04.06.2025

36a IN 343/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. akvola Technologies GmbH, Amtsgericht Charlottenburg: HRB 153250 B, Am Borsigturm 100, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Matan Beery - Schuldnerin - Geschäftszweig: Entwicklung, Planung, Produktion und Vertrieb von Gerätschaften zur Wasseraufbereitung | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und de...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

36a IN 343/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. akvola Technologies GmbH, Amtsgericht Charlottenburg: HRB 153250 B, Am Borsigturm 100, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Matan Beery - Schuldnerin - Geschäftszweig: Entwicklung, Planung, Produktion und Vertrieb von Gerätschaften zur Wasseraufbereitung | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum ...

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