Restschuldbefreiung erteilt Berlin HRB 51050

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Insolvenzprofil

Altun, Mahmut

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 51050
EUID
DEF1103R.HRB51050

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 6656/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Elisabeth Eckert
Adresse
Cicerostraße 22, 10709 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Restschuldbefreiungsverfahren gegen Mahmut Altun ist die Vergütung der Treuhänderin Rechtsanwältin Elisabeth Eckert festgesetzt worden. Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag der Treuhänderin vom 19.11.2025. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.11.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

30.12.2025

36a IN 6656/19 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Mahmut Altun, geboren am 01.01.1973, Schierker Straße 35, 12051 Berlin - Schuldner - | Die Vergütung der Treuhänderin Rechtsanwältin Elisabeth Eckert, Cicerostraße 22, 10709 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Treuhänderin vom 19.11.2025. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Treuhandschaft unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Mindestvergütung war gemäß § 14 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsat...

Originalbekanntmachung

30.12.2025

36a IN 6656/19 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Mahmut Altun, geboren am 01.01.1973, Schierker Straße 35, 12051 Berlin - Schuldner - | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.11.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß §...

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