Forderungsanmeldung Berlin HRB 220266

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Insolvenzprofil

Ameda Food GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 220266
EUID
DEF1103R.HRB220266

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3021/21
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ameda Food GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zsuzsanna Fodor, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 12.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 09.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Prüfung der Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

36a IN 3021/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ameda Food GmbH, Luxemburger Straße 31, 13353 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Zsuzsanna Fodor Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 220266 B - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 12.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - ...

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