Forderungsanmeldung Berlin HRB 176238

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Insolvenzprofil

ARS Dienstleistungen GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 176238
EUID
DEF1103R.HRB176238

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 3860/22
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARS Dienstleistungen GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 15.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 12.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen den vorliegenden Beschluss steht den Beteiligten die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden kann.

Originalbekanntmachung

18.05.2026

36a IN 3860/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ARS Dienstleistungen GmbH, Am Stener Berg 41, 13125 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andrejs Titarenko Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176238 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 15.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Rechtsbehelfsbeleh...

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