Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 188407

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Arva Greentech GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 188407
EUID
DEF1103R.HRB188407

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 4293/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Martin Herrmann
Adresse
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27.06.2024 über den Antrag der Arva Greentech GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.06.2024

36a IN 4293/24 | In dem Verfahren über den Antrag Arva Greentech GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Hans Hinrich Oskar Lienemann, Sven Nagel und Bernd Sydow Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 188407 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.06.2024 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Martin Herrmann Fasanenstraße 77, 10623 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin üb...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.