Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 203836

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Insolvenzprofil

AS Unternehmensgruppe Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Handelsregister
Berlin, HRB 203836
EUID
DEF1103R.HRB203836

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 1473/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Aurich hat am 08.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AS Unternehmensgruppe Holding GmbH, Hagenstraße 67, 14193 Berlin, entschieden. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und das Verfahren noch nicht eröffnet wurde, hat das Gericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Berlin, bestellt. Dieser ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Die Schuldnerin darf weiterhin Geschäfte führen, ist jedoch zur Herausgabe von Büchern und Auskünften verpflichtet. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Verwalter zu erbringen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

08.04.2026

3618 IN 1473/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. AS Unternehmensgruppe Holding GmbH, Hagenstraße 67, 14193 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schrobback Registergericht: Amtsgericht Aurich Register-Nr.: HRB 203836 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.04.2026 um 13:50 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich Emser Straße 9, 10719 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur...

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